Einleitender Text
Hausordnung als PDF
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich respektvoll, höflich und verantwortungsbewusst. Beleidigungen, Mobbing, Bedrohungen, Ausgrenzung und jede Form von Gewalt sind untersagt. Das Anfertigen oder Verbreiten von Foto-, Film- oder Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Erlaubnis ist verboten. Fremdes Eigentum wird geachtet. Zivilcourage wird erwartet.
Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Schülerinnen und Schüler sollen frühestens 15, spätestens 5 Minuten vorher auf dem Schulgelände sein. Der Aufenthalt erfolgt in den dafür freigegebenen Bereichen. Fahrräder werden nur an den ausgewiesenen Plätzen abgestellt und aus Versicherungsgründen abgeschlossen.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen; der angrenzende Wald gehört nicht dazu. Pausenbereiche sind verbindlich. Fußball ist im Hauptbereich des Schulhofs untersagt; andere Bewegungsspiele sind erlaubt, sofern niemand gefährdet oder gestört wird. Schneeballwerfen und gefährdende Aktivitäten sind untersagt. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat.
Flure und Treppen werden ruhig und rücksichtsvoll genutzt. Rennen, Drängeln, Lärmen sowie Fang-, Wurf- und Ballspiele sind im Gebäude verboten. Fenster dürfen nicht als Sitzplatz genutzt werden. Fachräume unterliegen zusätzlichen Regelungen der Lehrkräfte.
Pünktlichkeit und vollständige Arbeitsbereitschaft werden erwartet. Sollte fünf Minuten nach Beginn keine Lehrkraft erscheinen, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. Der Unterricht wird nicht gestört. Eigentum anderer und schulische Einrichtungen werden sorgfältig behandelt.
Private digitale Geräte sind während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet und nicht sichtbar, sofern keine ausdrückliche Lehrerlaubnis vorliegt. Eine Nutzung ist nur für den Unterrichtszweck oder in ausgewiesenen Oberstufenbereichen erlaubt. Aufzeichnungen ohne Genehmigung sind untersagt. Die Nutzung schulischer iPads erfolgt nach gesonderten Regelungen.
Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Verbot für Snus, Vapes, E-Zigaretten, Tabakprodukte, Alkohol, Drogen und berauschende Stoffe sowie für Energydrinks und stark zuckerhaltige Softdrinks. Ausnahmen bei schulischen Veranstaltungen liegen ausschließlich bei der Schulleitung.
Der Verzehr erfolgt ausschließlich in dafür vorgesehenen Bereichen (Cafeteria, Mensa). Liefermahlzeiten (z. B. Pizza, Döner) dürfen im Schulgebäude nicht verzehrt werden. Trinken von Wasser im Unterricht ist nur auf Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Kaugummikauen ist untersagt; Ausnahmen können durch Lehrkräfte im Einzelfall zugelassen werden.
Alle sind für die Sauberkeit von Räumen, Fluren und Außenbereichen verantwortlich. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Klassenräume werden nach Unterrichtsende ordnungsgemäß verlassen (Stühle hochstellen, Fenster schließen, Licht ausschalten). Eingeteilte Reinigungs- und PZ-Dienste sind zuverlässig auszuführen.
Während der Pausen besteht absolutes Fahrverbot für Fahrräder, Roller und ähnliche Fahrzeuge. Fahrräder sind nur an zugelassenen Plätzen abzustellen. Der Haupteingang ist freizuhalten. Alle Verkehrsteilnehmer haben Gefährdungen zu vermeiden. Parken durch Schülerinnen und Schüler ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Erkrankungen sind der Schule am ersten Tag mitzuteilen, spätestens am zweiten schriftlich zu entschuldigen. In der Sekundarstufe II ist bei Klausurversäumnissen vorherige Benachrichtigung verpflichtend. Erkrankungen während des Unterrichts werden der Lehrkraft gemeldet; Sek. I zusätzlich im Sekretariat. Beurlaubungen erfolgen nur nach schulrechtlicher Vorgabe.
Unfälle sind sofort der Aufsicht oder dem Sekretariat zu melden. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Die Aufzugnutzung erfordert Genehmigung. Schulische Veranstaltungen sind im Voraus bei der Schulleitung anzumelden. Die Nutzung externer Räume erfolgt nach deren Hausordnung.
Versicherungsschutz besteht nur auf direktem Schulweg bzw. zu schulischen Veranstaltungen. Wertgegenstände sollten nicht mitgebracht oder unbeaufsichtigt gelassen werden. Für private digitale oder Sportgeräte besteht kein Versicherungsschutz; deren Nutzung auf dem Schulgelände ist untersagt.
Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit pädagogischen oder schulischen Maßnahmen gemäß § 53 SchulG NRW rechnen. Dies kann von erzieherischen Gesprächen bis zu Ordnungsmaßnahmen reichen.